Die Unabhängigen Österreichs (DUO)
Satzung/Parteiprogramm
Dem Bundesministerium für Inneres wird die Satzung der neuen Partei „Die Unabhängigen Österreichs“, Kurzform „DUO“ vorgelegt in der Fassung vom 14.2.2022, beschlossen in der konstituierenden Sitzung vom 15.Mai 2022.
Historie:
Die Unabhängigen (DU) wurden ursprünglich 1990 als sehr erfolgreiche Personalvertretungsfraktion in einem Ministerium gegründet. Auch der Gedanke daraus eine Partei zu machen entstand bald. Doch erst die jetzigen politischen Verhältnisse machen eine Umsetzung notwendig. Die Wortfolge „Die Unabhängigen“ als auch das markenrechtlich geschützte Kürzel „(DU)“ wurden Jahre später von anderen „entliehen“. Ein Zusammenhang mit dieser – später entstandenen – Partei besteht in überhaupt keiner Weise.
Organisation der Partei
Die Partei wird einen Obmann, mindestens einen Obmann-Stellvertreter, einen Vorstand und eine Vollversammlung haben.
Obmann, Obmann-Stellvertreter, Finanzreferent, Schriftführer und weitere Mitglieder bilden den Vorstand. Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von fünf Jahren bestellt, es sei denn er tritt vorzeitig zurück. Dem Vorstand obliegt die Leitung der Partei, die Leitung der Mitgliederversammlungen und die Aufstellung von Kandidatenlisten für allgemeine Wahlen (zB Landtags-Gemeinderats und Nationalratswahlen) wie auch die Nominierung für gegebenenfalls von der Partei zu besetzende Ämter bzw Positionen. Weiter obliegt dem Vorstand die Erstellung des jährlichen Rechenschaftsberichtes der dem Rechnungshof bis zum 30.September des Folgejahres vorzulegen ist. Hierzu hat der Vorstand einen Fünfervorschlag für die zwei vom Rechnungshof zu bestellenden Wirtschaftsprüfer an den Rechnungshof zu übermitteln. Die vom Rechnungshof für fünf Jahre bestellten Wirtschaftsprüfer haben den vom Vorstand erstellten Rechenschaftsbericht zu überprüfen, der sodann dem Rechnungshof zu übermitteln ist.
Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat der Obmann das Dirimierungsrecht.
Eine Untergliederung der Partei in Landes-, Bezirks- oder Gemeindeorganisationen besteht derzeit nicht, ist aber in Zukunft möglich.
Die Partei wird nach außen durch den Obmann, falls dieser verhindert ist durch den Obmann-Stellvertreter, falls auch dieser verhindert ist durch das älteste Vorstandsmitglied vertreten. Auch ein oder mehrere Sprecher können die Partei nach außen vertreten, wenn dies zuvor vom Vorstand beschlossen wurde. Ein Sprecher kann, muss aber nicht, dem Vorstand angehören.
Rechte und Pflichten der Mitglieder: Mitglieder sind berechtigt und verpflichtet an den Veranstaltungen der Partei persönlich oder via Telefon-oder Videokonferenz teilzunehmen, das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung auszuüben, an der politischen Tätigkeit mitzuwirken und den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Bei besonderer Dringlichkeit können Mitglieder ihre Stimme auf jede nachvollziehbare Weise abgeben. Sie haben die Satzung und die Beschlüsse der Parteiorgane zu beachten und kein parteischädigendes Verhalten zu setzen.
Aufgaben und Einberufung der Vollversammlung: Die Mitgliederversammlung ist schriftlich oder per E-Mail oder SMS oder WhatsApp-Nachricht unter Einhaltung einer Frist von einer Woche einzuberufen wenn es das Interesse der Partei erfordert, mindestens jedoch einmal im Jahr. Die Einberufung muss die Tagesordnung enthalten. Aufgaben sind: Entgegennahme von Tätigkeitsberichten der sonstigen Parteiorgane; Wahl, Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes; Entlastung des Vorstandes; Beschlussfassung über Satzungs-und Programmänderungen der Partei sowie über die Auflösung der Partei; Genehmigung des Rechenschaftsberichtes. Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung. Zur Auflösung der Partei ist die Anwesenheit von mindestens zwei Drittel der Mitglieder und eine Mehrheit von zwei Drittel notwendig. Sonstige Beschlüsse sind mit einfacher Mehrheit zu fassen. Über Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen.
Der Sitz der Partei ist in Wien. Der Tätigkeitsbereich der Partei umfasst Österreich und Europa.
Auflösung der Partei: Die Partei kann durch oben genannten Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Dem Vorstand obliegt die Liquidation der Partei. Das Parteivermögen fällt einer gemeinnützigen Vereinigung zu.
Mitglieder der Partei können natürliche und juristische Personen sein. Die Mitgliedschaft entsteht durch den Eintritt in die Partei und ist schriftlich zu erklären. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
Mitglieder sind zum jederzeitigen Austritt berechtigt. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Die Mitgliedschaft endet auch durch Ausschluss aus wichtigem Grund. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu leisten. Dessen Höhe bestimmt der Vorstand.
Die Partei finanziert sich auch durch Parteispenden unter Beachtung der gesetzlichen Bedingungen.
Aufgabe des Finanzreferenten ist die Führung der Finanzgebarung der Partei. Er bereitet den Rechenschaftsbericht für den Vorstand vor, den dieser sodann zu erstellen hat. Der Obmann kann dem Finanzreferenten Bankvollmacht erteilen.
Für Schulden der Partei haftet die Partei und nicht die Mitglieder mit ihrem Privatvermögen.
Sämtliche in der Satzung und im Programm der Partei verwendeten Bezeichnungen natürlicher Personen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Ziel der Partei:
Die Teilnahme an Wahlen zum Nationalrat, zu den Landtagen und Gemeinderäten, zu Europawahlen sowie die Nominierung eines Kandidaten für die Bundespräsidentenwahl.
Die Partei ist weder als links noch als rechts einzustufen und fordert gleichwie fördert das eigenständige Denken der Menschen. Unser Maßstab ist die Menschlichkeit. Mehr Verteilungsgerechtigkeit soll erreicht werden.
Zweck der Partei/Parteiprogramm:
Unabhängig von ihrer Herkunft sollen alle Menschen die in Österreich leben ein gerechtes, sicheres und mit persönlichem Wohlstand verbundenes Leben führen können. Dazu sind verschiedene Maßnahmen notwendig, die im beiliegenden Kurzprogramm erläutert werden.